Seminar- und Vertragsbedingungen 2020


 

1. Der Seminarvertrag

1.1 Allgemeines

a: Grundlage des Vertrages ist die Seminarbeschreibung sowie eventuell vorliegende ergänzende Informationen, soweit sie dem Kunden bei Vertragsunterzeichnung bzw. Buchung vorliegen.

 

b: Der Kunde übernimmt alle Verpflichtungen, auch für Seminarteilnehmer, für die er unterzeichnet.

 

Buchung

a: Die Buchung kann seitens des Kunden mündlich, telefonisch, schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen.

 

b: Die Buchung wird für Kunde und Seminarveranstalter verbindlich bzw. der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Seminarveranstalter die Buchung schriftlich (Brief, E-Mail) bestätigt.

 

2. Bezahlung

2.1 Die Seminarkosten werden als Einmalzahlung sofort nach Erhalt der Anmeldebestätigung und der Rechnung auf angegeben Konto fällig.

 

2.2 Leistet der Kunde nicht pünktlich und auch nach Aufforderung bzw. Mahnung mit Fristsetzung nicht, so kann der Seminarveranstalter vom Vertrag zurücktreten und ist berechtigt, Rücktrittskosten (§ 5) in Rechnung zu stellen.

 

3. Änderungen bei der Seminaren und/oder Teilen davon

3.1 Der Seminarveranstalter ist auch nach Vertragsabschluss berechtigt, Seminarleistungen zu ändern oder auszutauschen, wenn dies zwingend erforderlich ist und/oder den Gesamtcharakter des Seminars nur unwesentlich verändert. Änderungen dürfen vom Seminarveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden.

 

3.2 Der Seminarveranstalter muss den Kunden über die Änderung und den Grund hierfür informieren.

 

3.3 Der Kunde ist nur dann zum unentgeltlichen Rücktritt vom Seminarvertrag berechtigt, wenn die Änderung erheblich ist und einen wesentlichen Bestandteil der Seminarleistung betrifft. Dieses Rücktrittsrecht ist seitens des Kunden unverzüglich nach Erhalt der Änderungsinformation durch den Seminarveranstalter schriftlich (Brief, E-Mail) geltend zu machen.

 

4. Änderung des Seminarpreises

4.1 Der Seminarveranstalter ist nicht berechtigt, den Seminarpreis in den Bereichen Honorar des Seminarleiters nach Vertragsunterzeichnung zu erhöhen.

 

4.2 Der Seminarveranstalter weist darauf hin, dass der Seminarpreis im Bereich Beförderungskosten bei An- und Abreise im Vertrag als Festpreis vereinbart wird und das als Privatfahrt ausgelegt ist. Der Kunde ist nicht verpflichtet diese Fahrt zu nutzen. Der Seminarpreis ändert sich bei Nichtnutzung nicht.

 

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1 Der Kunde kann jederzeit vom Seminar zurücktreten. Ein Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Seminarveranstalter zu erklären.

 

5.2 Bei einem Rücktritt vor Seminarbeginn bzw. bei Nichtantritt zum Seminar kann der Seminarveranstalter nachfolgend bezifferte Entschädigung für Aufwendungen und Kosten in % vom Seminarpreis und abhängig vom Zeitpunkt der Rücktrittserklärung geltend machen. - bis 60 Tage vor Seminarbeginn: 10% - bis 35 Tage vor Seminarbeginn: 25% - bis 7 Tage vor Seminarbeginn: 60% - ab 7.Tag vor Seminarbeginn: 90% Sind in der Seminarbeschreibung bzw. im Anmeldeformular besondere Rücktrittsbedingungen genannt, so gelten diese zusätzlich bzw. ersetzen die in 5.2 genannten.

 

5.3 Kunde und Seminarveranstalter erklären, dass sie von gegenseitigen Nachweisen über niedrige oder höhere Aufwendungen Abstand nehmen und die Entschädigungsformel in 5.2 als verbindlich anerkennen.

 

5.4 Der Kunde hat nach § 651b BGB das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Der Seminarveranstalter muss diesen Teilnehmer akzeptieren, sofern der Platz des zurückgetretenen Kunden noch unbesetzt ist und sofern keine anderen Gründe (gesundheitliche, physische wie psychische Eignung) dem entgegenstehen.

 

5.5 Bei einem Rücktritt nach Seminarbeginn hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen. Ferner hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Hilfe zur Rückreise, wenn dies den anderen Gruppenteilnehmern nicht oder nur schwer zugemutet werden kann. Dies betrifft vor allem Wildnisseminare aller Art. Hilfe zur Rückreise wird nur in Ausnahmesituationen wie Unfällen, Krankheit oder Schicksalsschlägen im unmittelbaren familiären Umfeld (schwere Krankheit, Tod) gewährt und ist im Übrigen selbstverständlich.

 

6. Umbuchung

6.1 Ein Recht des Kunden auf Umbuchung nach Vertragsabschluss (Änderung des Seminartermins, des Seminarziel, der Art des Seminarantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart, etc.) besteht nicht.

 

6.2 Der Seminarveranstalter wird jedoch immer bestrebt sein, Änderungswünschen des Kunden entgegen zu kommen, sofern diese die Durchführung des Seminars in Gesamtheit oder in Teilen davon nicht wesentlich beeinträchtigen.

 

7. Leistungen, die nicht in Anspruch genommen werden

Der Kunde hat keinen Anspruch auf anteilige Erstattung von Seminarleistungen, die ihm zwar angeboten werden sowie zustehen, die er aber aus eigenem Entschluss nicht entgegennimmt oder nutzt.

 

8. Rücktritt des Seminarveranstalter

8.1 Ein Rücktritt des Seminarveranstalter kann nur aus akuten gesundheitlichen Gründen und wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgen.

 

8.2 Ein Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen (schwere Krankheit, Unfall, etc.) kann bis zum Tag des Seminarantritts erfolgen. In diesem Fall wird der Seminarpreis sofort in ganzer Höhe zurückgezahlt. Ein weitergehender Anspruch des Kunden an den Seminarveranstalter besteht nicht.

 

8.3 Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Seminarbeschreibung veröffentlicht und begründet, sowie der Zeitpunkt, zu dem der Rücktritt erfolgen und dem Kunden bekannt gegeben werden muss. Annulliert der Seminarveranstalter das Seminar fristgerecht, so ist der Seminarpreis bzw. die bis dahin gezahlten Teilbeträge in voller Höhe sofort an den Kunden zurückzuzahlen. Ein weitergehender Anspruch des Kunden an den Seminarveranstalter besteht nicht.

 

9. Aufhebung des Vertrages aus verhaltensbedingten Gründen

Der Seminarveranstalter kann eine Kündigung des Vertrages ohne Frist aussprechen, wenn der Kunde trotz Abmahnung ein nachhaltig störendes Verhalten aufzeigt und/oder sich derart vertragswidrig verhält, dass ein sofortiges Einschreiten seitens des Seminarveranstalter zwingend notwendig ist und dieses rechtfertigt. In diesem Fall behält der Seminarveranstalter den vollen Seminarpreis ein und leistet keine Entschädigung auf nicht in Anspruch genommene Leistungen des Kunden.

 

10. Mitwirkungspflicht des Kunden

10.1 Mängelanzeige

Der Kunde ist verpflichtet, dem Seminarveranstalter jeden Seminarmangel sofort anzuzeigen, so dass Abhilfe geleistet werden kann. Wird dies schuldhaft unterlassen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung des Seminarpreises. Als Seminarmangel gelten nur schuldhafte oder zu verantwortende Versäumnisse des Seminarveranstalter, nicht jedoch Änderungen in Ablauf und Leistungserbringung, auf deren Ursache der Seminarveranstalter keinen Einfluss hat (Wetter, Leistungen Dritter, Schaden an KFZ-Boot-Zelt, Katastrophen aller Art, Anordnungen von Polizei oder Parkranger, etc.).

 

10.2 Fristsetzung vor Kündigung

Kündigt der Kunde den Seminarvertrag aufgrund eines Seminarmangels (§651 c und e BGB, oder aus wichtigem und erkennbarem Grund/Unzumutbarkeit), ist dem Seminarveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, sofern Abhilfe möglich ist oder vom Seminarveranstalter nicht verweigert wird. 

 

10.3 Gepäck

Der Kunde ist für sein Gepäck jederzeit selbst verantwortlich. Transportschäden bzw. Verlust ist dem jeweiligen Drittanbieter (Fluggesellschaft, Fährunternehmen, etc.) sofort nach dessen Geschäftsbedingungen und fristgerecht anzuzeigen.

 

10.4 Seminarunterlagen

Der Kunde muss den Seminarveranstalter informieren, wenn er die Seminarunterlagen nicht fristgerecht erhalten hat.

 

10.5 Sonderbestimmungen Für einige Seminarew gelten Sondermitwirkungspflichten des Kunden, die in der jeweiligen Seminarbeschreibung benannt sind.

 

11. Haftung und Haftungsbeschränkung

11.1 Eine Haftung des Seminarveranstalter ist nicht gegeben für Leistungsstörungen, Sach- und Personenschäden, die als Leistungen Dritter vermittelt oder in Anspruch genommen werden und in der Seminarbeschreibung bzw. einer Aufklärungsrede vor Ort dem Kunden als Fremdleistungen eindeutig kenntlich gemacht werden.

 

12. Ansprüche, Geltendmachung, Fristen, Verjährung

12.1 Der Kunde hat seine Ansprüche (nach §§651c-f BGB) spätestens nach einem Monat nach dem Werktag, der auf das vertragliche Seminarende folgt, geltend zu machen. Diese Ansprüche sind ausschließlich schriftlich an die Adresse des Seminarveranstalter einzureichen. Eine Verlängerung dieser Frist ist möglich, wenn der Kunde nachweislich ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

 

12.2 Alle Ansprüche des Kunden (nach §§651c-f BGB), die sich auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Seminarveranstalter begründen, verjähren nach zwei Jahren. Alle anderen Ansprüche (nach §§651c-f BGB) verjähren nach einem Jahr. Sind zwischen Kunde und Seminarveranstalter Verhandlungen über Umstand und Anspruch laufend, so tritt eine Verjährung erst nach Ende dieser Verhandlung in Kraft. Zur Frist siehe 12.1

 

13. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheits-/Impfvorschriften

Der Seminarveranstalter weist in den Seminarunterlagen vor Seminarantritt auf derartige Bestimmungen hin. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gemäß diesen Vorschriften auf das Seminar vorzubereiten und alle Dokumente rechtzeitig zu besorgen und mitzuführen. Der Seminarveranstalter haftet nicht für Folgen, die sich aus Missachtung dieser Sorgfaltspflicht des Kunden ergeben, es sei denn, seine Angaben im Seminarprospekt waren falsch, ungenügend oder missverständlich.

 

14. Kündigung aufgrund höherer Gewalt

Es gilt die entsprechende Regelung im BGB: 㤠651j:

(1) Wird das Seminar infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Seminarveranstalter als auch der Seminarteilnehmer den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs.3 Sätze 1 und 2, Abs.4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Seminarteilnehmer zur Last.“

 

15. Seminarveranstalter ist:

T. Brühl -  07743 Jena Talstr. 28c

durchführendes Team: NICONTOURS

Tourguide: Nic

 

Gültig ab: 01.01.2020