Reise- und Vertragsbedingungen 2020/2021


Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen 2020/2021

 

1. Der Reisevertrag

1.1 Allgemeines

a: Grundlage des Vertrages ist die Reise-/Tourbeschreibung sowie eventuell vorliegende ergänzende Informationen, soweit sie dem Kunden bei Vertragsunterzeichnung bzw. Buchung vorliegen.

 

b: Der Kunde übernimmt alle Verpflichtungen, auch für Mitreisende, für die er unterzeichnet.

 

Buchung

a: Die Buchung kann seitens des Kunden mündlich, telefonisch, schriftlich per Brief oder email oder per Fax erfolgen.

 

b: Die Buchung wird für Kunde und Reiseveranstalter verbindlich bzw. der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Reiseveranstalter die Buchung schriftlich (Brief, email, Fax) bestätigt.

 

2. Bezahlung

2.1 Der Reisepreis ist vom Kunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung folgendermaßen zu zahlen: 50% sofort bei Anmeldung, 50% bis 4 Wochen vor Reisebeginn, sofern die Reise nicht aus besonderen Gründen (§ 8) abgesagt wurde. Kontoverbindung und weitere Zahlungsdetails sind Bestandteil der Buchungsbestätigung.

 

2.2 Leistet der Kunde Anzahlung und/oder Restzahlung nicht pünktlich und auch nach Aufforderung bzw. Mahnung mit Fristsetzung nicht, so kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten und ist berechtigt, Rücktrittskosten (§ 5) in Rechnung zu stellen.

 

3. Änderungen bei der Reise und/oder Teilen davon

3.1 Der Reiseveranstalter ist auch nach Vertragsabschluss berechtigt, Reiseleistungen zu ändern oder auszutauschen, wenn dies zwingend erforderlich ist und/oder den Gesamtcharakter der Reise nur unwesentlich verändert. Änderungen dürfen vom Reiseleiter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden.

 

3.2 Der Reiseveranstalter muss den Kunden über die Änderung und den Grund hierfür unverzüglich informieren.

 

3.3 Der Kunde ist nur dann zum unentgeltlichen Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt, wenn die Änderung erheblich ist und einen wesentlichen Bestandteil der Reiseleistung betrifft. Dieses Rücktrittsrecht ist seitens des Kunden unverzüglich nach Erhalt der Änderungsinformation durch den Reiseveranstalter schriftlich (Brief, email, Fax) geltend zu machen.

 

4. Änderung des Reisepreises

4.1 Der Reiseveranstalter ist nicht berechtigt, den Reisepreis in den Bereichen Honorar des Reiseleiters, Lebensmittel und Ausrüstungsteile (Kanu, Gemeinschaftszelt) nach Vertragsunterzeichnung zu erhöhen.

 

4.2 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass der Reisepreis im Bereich Beförderungskosten bei An- und Abreise im Vertrag als ca.-Preis vereinbart wird, der bei Abschluss der Reise an den tatsächlich entstandenen Kosten abgeglichen wird. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, ev. zuviel gezahlte Beträge unverzüglich zurückzuerstatten und er ist berechtigt, bei begründetem Anlass eine Nachzahlung einzufordern. Als begründeter Anlass gelten Erhöhung von Treibstoffkosten, Hafen- und Flughafengebühren, Wechselkurse um mehr als 5%.

 

4.3 Eine Erhöhung der Beförderungskosten um mehr als 20% berechtigt den Kunden zum gebührenfreien Rücktritt vom Reisevertrag, sofern diese Erhöhung vor Antritt der Reise bekannt wird.

 

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1 Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Ein Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter Stefan Ulbrich, Engerda 28, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel zu erklären.

 

5.2 Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt zur Reise kann der Reiseveranstalter nachfolgend bezifferte Entschädigung für Aufwendungen und Kosten in % vom Reisepreis und abhängig vom Zeitpunkt der Rücktrittserklärung geltend machen. - bis 60 Tage vor Reisebeginn: 10% - bis 35 Tage vor Reisebeginn: 25% - bis 7 Tage vor Reisebeginn: 60% - ab 7.Tag vor Reisebeginn: 90% Sind in der Reisebeschreibung bzw. im Anmeldeformular besondere Rücktrittsbedingungen genannt, so gelten diese zusätzlich bzw. ersetzen die in 5.2 genannten.

 

5.3 Kunde und Reiseveranstalter erklären, dass sie von gegenseitigen Nachweisen über niedrige oder höhere Aufwendungen Abstand nehmen und die Entschädigungsformel in 5.2 als verbindlich anerkennen.

 

5.4 Der Kunde hat nach § 651b BGB das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Der Reiseveranstalter muss diesen Teilnehmer akzeptieren, sofern der Platz des zurückgetretenen Kunden noch unbesetzt ist und sofern keine anderen Gründe (gesundheitliche, physische wie psychische Eignung) dem entgegenstehen.

 

5.5 Bei einem Rücktritt nach Reisebeginn hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen. Ferner hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Hilfe zur Rückreise, wenn dies den anderen Gruppenteilnehmern nicht oder nur schwer zugemutet werden kann. Dies betrifft vor allem Wildnisreisen aller Art. Hilfe zur Rückreise wird nur in Ausnahmesituationen wie Unfällen, Krankheit oder Schicksalsschlägen im unmittelbaren familiären Umfeld (schwere Krankheit, Tod) gewährt und ist im Übrigen selbstverständlich.

 

6. Umbuchung

6.1 Ein Recht des Kunden auf Umbuchung nach Vertragsabschluss (Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, der Art des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart, etc.) besteht nicht.

 

6.2 Der Reiseveranstalter wird jedoch immer bestrebt sein, Änderungswünschen des Kunden entgegenzukommen, sofern diese die Durchführung der Reise in Gesamtheit oder in Teilen davon nicht wesentlich beeinträchtigen.

 

7. Leistungen, die nicht in Anspruch genommen werden

Der Kunde hat keinen Anspruch auf anteilige Erstattung von Reiseleistungen, die ihm zwar angeboten werden sowie zustehen, die er aber aus eigenem Entschluss nicht entgegennimmt oder nutzt.

 

8. Rücktritt des Reiseveranstalters

8.1 Ein Rücktritt des Reiseveranstalters kann nur aus akuten gesundheitlichen Gründen und wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgen.

 

8.2 Ein Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen (schwere Krankheit, Unfall, etc.) kann bis zum Tag des Reiseantritts erfolgen. In diesem Fall wird der Reisepreis sofort in ganzer Höhe zurückgezahlt. Ein weitergehender Anspruch des Kunden an den Reiseveranstalter besteht nicht.

 

8.3 Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reisebeschreibung veröffentlicht und begründet, sowie der Zeitpunkt, zu dem der Rücktritt erfolgen und dem Kunden bekannt gegeben werden muss. Annulliert der Reiseveranstalter die Reise fristgerecht, so ist der Reisepreis bzw. die bis dahin gezahlten Teilbeträge in voller Höhe sofort an den Kunden zurückzuzahlen. Ein weitergehender Anspruch des Kunden an den Reiseveranstalter besteht nicht.

 

9. Aufhebung des Vertrages aus verhaltensbedingten Gründen

Der Reiseleiter kann eine Kündigung des Vertrages ohne Frist aussprechen, wenn der Kunde trotz Abmahnung ein nachhaltig störendes Verhalten aufzeigt und/oder sich derart vertragswidrig verhält, dass ein sofortiges Einschreiten seitens des Reiseleiters zwingend notwendig ist und dieses rechtfertigt. In diesem Fall behält der Reiseveranstalter den vollen Reisepreis ein und leistet keine Entschädigung auf nicht in Anspruch genommene Leistungen des Kunden.

 

10. Mitwirkungspflicht des Kunden

10.1 Mängelanzeige Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter/Reiseleiter jeden Reisemangel sofort anzuzeigen, sodass Abhilfe geleistet werden kann. Wird dies schuldhaft unterlassen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Als Reisemangel gelten nur schuldhafte oder zu verantwortende Versäumnisse des Reiseveranstalters/der Reiseleitung, nicht jedoch Änderungen in Ablauf und Leistungserbringung, auf deren Ursache der Reiseleiter keinen Einfluss hat (Wetter, Leistungen Dritter, Schaden an KFZ-Boot-Zelt, Katastrophen aller Art, Anordnungen von Polizei oder Parkranger, etc.).

 

10.2 Fristsetzung vor Kündigung Kündigt der Kunde den Reisevertrag aufgrund eines Reisemangels (§651 c und e BGB, oder aus wichtigem und erkennbarem Grund/Unzumutbarkeit), ist dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, sofern Abhilfe möglich ist oder vom Reiseveranstalter nicht verweigert wird.

 

10.3 Gepäck Der Kunde ist für sein Gepäck jederzeit selbst verantwortlich. Transportschäden bzw. Verlust ist dem jeweiligen Drittanbieter (Fluggesellschaft, Fährunternehmen, etc.) sofort nach dessen Geschäftsbedingungen und fristgerecht anzuzeigen.

 

10.4 Reiseunterlagen Der Kunde muss den Veranstalter informieren, wenn er die Reiseunterlagen nicht fristgerecht erhalten hat.

 

10.5 Sonderbestimmungen Für einige Reisen gelten Sondermitwirkungspflichten des Kunden, die in der jeweiligen Reisebeschreibung benannt sind.

 

11. Haftung und Haftungsbeschränkung

11.1 Der Reiseveranstalter haftet vertraglich für Schäden (außer an Leben, Körper, Gesundheit) in maximal dreifacher Höhe des Reisepreises, soweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und soweit der Schaden nicht von einem Dritten in dessen Verantwortung herbeigeführt wurde.

 

11.2 Eine Haftung des Reiseveranstalters ist nicht gegeben für Leistungsstörungen, Sach- und Personenschäden, die als Leistungen Dritter vermittelt oder in Anspruch genommen werden und in der Reisebeschreibung bzw. einer Aufklärungsrede vor Ort dem Kunden als Fremdleistungen eindeutig kenntlich gemacht werden.

 

12. Ansprüche, Geltendmachung, Fristen, Verjährung

12.1 Der Kunde hat seine Ansprüche (nach §§651c-f BGB) spätestens nach einem Monat nach dem Werktag, der auf das vertragliche Reiseende folgt, geltend zu machen. Diese Ansprüche sind ausschließlich schriftlich an die Adresse des Reiseveranstalters einzureichen. Eine Verlängerung dieser Frist ist möglich, wenn der Kunde nachweislich ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

 

12.2 Alle Ansprüche des Kunden (nach §§651c-f BGB), die sich auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Reiseleiters begründen, verjähren nach zwei Jahren. Alle anderen Ansprüche (nach §§651c-f BGB) verjähren nach einem Jahr. Sind zwischen Kunde und Reiseveranstalter Verhandlungen über Umstand und Anspruch laufend, so tritt eine Verjährung erst nach Ende dieser Verhandlung in Kraft. Zur Frist siehe 12.1

 

13. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheits-/Impfvorschriften

Der Reiseveranstalter weist in den Reiseunterlagen vor Reiseantritt auf derartige Bestimmungen hin. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gemäß diesen Vorschriften auf die Reise vorzubereiten und alle Dokumente rechtzeitig zu besorgen und mitzuführen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Folgen, die sich aus Missachtung dieser Sorgfaltspflicht des Kunden ergeben, es sei denn, seine Angaben im Reiseprospekt waren falsch, ungenügend oder missverständlich.

 

14. Kündigung aufgrund höherer Gewalt

Es gilt die entsprechende Regelung im BGB: „§ 651j:

 

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

 

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs.3 Sätze 1 und 2, Abs.4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

 

15. Reiseveranstalter

Reiseveranstalter ist: Arun-Verlag Stefan Ulbrich e.K., Engerda 28, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel.

 

Stand: 12.12.2018