Sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, und die Tour trotzdem stattfinden soll, wird eine Aufwandsentschädigung von: 34,32 € fällig. Die Aufwandsentschädigung reduziert sich mit der Erhöhung der Teilnehmerzahl.
Wichtig: Die Aufwandsentschädigung wird erst nach der Tour erhoben.